Wann braucht eine Rampe ein Geländer?
Ob am Hauseingang, in öffentlichen Gebäuden oder bei barrierefreien Umbauten – Rampen spielen eine wichtige Rolle für die Zugänglichkeit und Sicherheit. Doch nicht alle Rampen benötigen automatisch ein Geländer. In diesem Beitrag erklären wir, wann ein Geländer gesetzlich vorgeschrieben ist, welche Normen gelten und worauf man bei Planung und Montage achten sollte.
Geländerpflicht bei Rampen – was sagen die Vorschriften?
In Deutschland regeln die Landesbauordnungen (LBO) und die DIN-Normen, wann eine Rampe mit einem Geländer ausgestattet sein muss. Besonders relevant ist hier die DIN 18040, die Anforderungen an barrierefreies Bauen definiert.
Laut dieser Norm gilt:
- Ab einer Absturzhöhe von mehr als 50 cm ist ein Geländer oder eine andere Absturzsicherung Pflicht.
- Bei Rampen mit einer Länge von mehr als 6 Metern oder einer Steigung über 6 % wird ein beidseitiges Geländer empfohlen.
- Für barrierefreie Rampen (z. B. für Rollstuhlfahrer) ist ein Handlauf in einer Höhe von 85–90 cm auf beiden Seiten vorgeschrieben.
- Der Handlauf muss durchgehend verlaufen und 30 cm über Anfang und Ende hinausreichen.
Diese Regelungen betreffen nicht nur öffentliche Bauten, sondern zunehmend auch private Wohnhäuser, insbesondere wenn ein altersgerechter oder behindertengerechter Umbau geplant ist.
Wichtige Begriffe einfach erklärt
- Geländer: Dient dem Schutz gegen Absturz bei Höhenunterschieden.
- Handlauf: Bietet Halt beim Begehen einer Rampe oder Treppe.
- Absturzsicherung: Umfasst alle Maßnahmen, die verhindern, dass Personen herunterfallen können – z. B. Geländer, Brüstungen oder Wände.
Wann ist ein Geländer nicht nötig?
Nicht jede Rampe benötigt ein Geländer. Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei:
- Kurzen Rampen mit geringer Steigung (unter 6 %) und keiner Absturzgefahr.
- Rampe im Garten oder auf Privatgrund, wenn keine öffentlichen Anforderungen gelten.
- Erdverlegten Rampen, bei denen keine Höhenunterschiede entstehen.
Trotzdem ist es oft sinnvoll, auch hier auf ein Geländer oder einen Handlauf zu setzen – insbesondere für ältere Menschen oder Kinder.
Geländerarten für Rampen
Je nach Einsatzort und Designanspruch stehen verschiedene Optionen zur Verfügung:
- Edelstahlgeländer – pflegeleicht, langlebig und modern.
- Aluminiumgeländer – leicht, korrosionsbeständig und in vielen Farben erhältlich.
- Handläufe aus Holz – besonders im Innenbereich eine warme und natürliche Lösung.
- Glasfüllungen – ermöglichen Transparenz und schützen dennoch zuverlässig.
Bei barrierefreien Lösungen wird oft eine Kombination aus Geländer mit durchgehendem Handlauf gewählt, um sowohl Sicherheit als auch Komfort zu gewährleisten.
Planung und Montage – worauf achten?
Wenn Sie eine Rampe mit Geländer planen, sollten Sie Folgendes beachten:
- Untergrund prüfen: Beton, Stein oder Holz erfordern unterschiedliche Befestigungssysteme.
- Seitlicher Abstand einhalten: Zwischen Handlauf und Wand sollte ein Freiraum von mindestens 5 cm bestehen.
- CE-Kennzeichnung: Achten Sie auf geprüfte Produkte, die den europäischen Sicherheitsstandards entsprechen.
- Witterungsbeständigkeit: Im Außenbereich sollten alle Materialien rostfrei und langlebig sein.
Für wen ist diese Information besonders wichtig?
Dieses Thema ist vor allem relevant für:
- Privatpersonen, die ihr Haus altersgerecht umbauen.
- Architekten und Planer, die öffentliche oder gewerbliche Gebäude barrierefrei gestalten.
- Handwerker, die mit der Montage beauftragt sind.
- Wohnungsbaugesellschaften, die neue Standards umsetzen müssen.
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